Leitlinien zur Ausbildung, Zulassungs- und Anerkennungsmöglichkeiten
ADAVED-Qualitätskriterien für Ausbildungen im Ayurveda
Die Fachgruppe „Ausbildung“ des ADAVED hat die nachfolgenden Leitlinien für Qualitätskriterien für Ausbildungen im Ayurveda in Deutschland erarbeitet. Diese Leitlinien beschränken sich auf Ausbildungen für die berufliche Ausübung des Ayurveda. Sie dienen der Transparenz und der Qualitätssicherung von Ayurveda-Ausbildungen und stellen eine Orientierung dar, sowohl für Ausbildungsinstitutionen als auch für das interessierte Publikum. Die eigentliche Qualitätssicherung und die Zertifizierung von Ayurveda-Ausbildungen verbleiben in der Zuständigkeit der jeweiligen Berufsverbände.
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Anerkennung von Ayurveda
Zertifikate und Diplome
Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland kein Zertifikat oder Diplom im Ayurveda-Bereich staatlich anerkannt ist. Wenn Sie kein Arzt oder Heilpraktiker sind, berechtigt Sie kein Zertifikat, heilend tätig zu sein. Das Wirkungsfeld verbleibt im präventiven, beratenden Bereich. Bezeichnungen wie „Ayurveda-Spezialist“, „Ayurveda-Therapeut“, „Klinischer Ayurveda Therapeut“ oder „ärztlich zertifizierter Therapeut“ sind schulinterne Bezeichnungen und bezeichnen keine staatliche Anerkennung im Sinne eines anerkannten, eigenständigen medizinischen bzw. therapeutischen Berufs.